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Wie wir arbeiten?

Erstklassiger juristischer Rat – Kompetenz und Erfahrung:
Unsere Mandanten erwarten Anwälte, die in der Lage sind erstklassigen juristischen Rat zu geben. Diese Erwartung versuchen wir dadurch zu erfüllen, dass unsere Anwälte zusätzlich zu Ihrer Spitzenkompetenz auf einem oder mehreren Fachgebieten auch über Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und relevante Branchenerfahrung verfügen. Eine Reihe unserer Anwälte haben daneben auch internationale Erfahrung.
Wenn der Auftrag es erfordert, setzen wir Anwaltteams zusammen, in denen die Anwälte die richtige Kombination von Erfahrung und Kompetenz haben, um den Auftrag bestmöglich für den Mandanten zu lösen. Unsere Mandanten werden jedoch in jedem Fall eine Hauptkontaktperson haben, welche die übergeordnete Verantwortung in dem Fall hat und sicherstellt, dass dem Mandant jederzeit die gesamte Erfahrung und Kompetenz unserer Kanzlei zugänglich ist.

Branchen:
Folgende Branchen sind Schwerpunkt unserer Rechtsberatung:

  • Handel/Industrie
  • Technologie, Medien und Telekommunikation
  • Corporate Finance
  • Banken-/Finanzrecht
  • Maritime Wirtschaft/See- und Seeversicherungsrecht
  • Naturressourcen
Um sicherzustellen, dass die Beratung unserer Mandanten jederzeit auf dem aktuellen Wissensstand erfolgen kann, haben wir darüber hinaus unsere Kanzlei in Expertengruppen aufgeteilt, die jeweils ein besonderes Fachgebiet abdecken und speziell damit betraut sind, in fachlichen Fragen immer ganz vorne zu liegen. Eine Kombination aus juristischem Wissen, Branchenerfahrung und wirtschaftlicher Kompetenz versetzt uns somit in die Lage, Herausforderungen zu begegnen und neue Geschäftsstrategien für unsere Mandanten zu entwickeln.

Expertengruppen:
Unsere Expertengruppen decken - entsprechend der traditionellen Aufteilung der Rechtsgebiete - folgende Fachgebiete ab:
  • Arbeitsrecht
  • Buchführung/Steuern/Abgaben
  • Wertpapierhandels-/Börsenrecht
  • Energie- und Erdölrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht
  • Finanz-/Sicherungsrecht
  • Fischereirecht/Meereswirtschaft
  • Immaterielles Recht
  • IT und Telekommunikationsrecht
  • Prozessführung/Konfliktlösung
  • Restrukturierung und Insolvenz
  • Seerecht/Transportrecht/Transportversicherungsrecht
  • Umweltrecht
  • Wettbewerbsrecht EU- / EWR
  • Vertragsrecht

Auftragsbestätigung:
Als Mitglied des Norwegischen Anwaltvereins sind wir verpflichtet, unseren Mandanten eine schriftliche Auftragsbestätigung zu kommen zu lassen. Diese soll den Interessen des Mandanten gerecht werden und die Art des Auftrages, die Bedingungen der Gebührenberechnung, den zu erwartenden Zeitverbrauch und das Klagerecht des Mandanten vor dem Disziplinarorgan der norwegischen Anwaltsvereinigung enthalten.

Gebühren und Auslagenerstattung:
Grundlage unserer Vergütung sind die Gebührengrundsätze der norwegischen Anwaltsvereinigung. Hiernach sind die Gebühren grundsätzlich nach der verwendeten Zeit, dem Umfang des Mandats, der Komplexität des Mandats, der Bedeutsamkeit des erzielten Erfolgs, den involvierten Parteien, den Erfahrungen und Befähigungen der bearbeitenden Rechtsanwälte und ob spezielle Fachkenntnisse beansprucht werden, zu bemessen, aber immer nach dem Prinzip, dass die Rechnung den Umständen entsprechend angemessen ist. In diesem Zusammenhang sei festgehalten, dass sich unsere Stundensätze nach unseren drei unterschiedlichen Stellungskategorien bemessen, welche sich nach der Arbeitserfahrung des Anwalts richten. Für Information bezüglich unseren Stundensätzen kontaktieren sie bitte eine unserer Geschäftsstellen.

Eventuelle Auslagen, wie Reisekosten, Gerichtskosten und andere öffentliche Gebühren werden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Internationale Aufträge werden eventuell anders in Rechnung gestellt in Übereinstimmung mit dem relevanten Auftrag.